Pfarrcaritas
Wenn Sie sich in einer finanziellen Notlage befinden und in den Pfarren Graz-Süd, Liebenau/St. Paul und St. Christoph Thondorf wohnen, dann kommen Sie bitte zu uns - wir helfen Ihnen weiter.
Bei Notfällen außerhalb der Öffnungszeiten und vor allem in den Sommermonaten wenden Sie sich bitte an die Caritas Sozialberatung in der Mariengasse 24 unter der Telefonnummer 0316/8015 - 320.
Wenn vorhanden erhalten Sie bei uns während der Sprechstunden bzw. in Graz-Süd haltbare Lebensmittel oder Lebensmittelgutscheine. Die Lebensmittelausgabe findet einmal im Monat in der Pfarre Liebenau/St. Paul statt (Diesbezüglich wenden Sie sich bitte an Frau Mag. Miroslawa Bardakji). Zusätzlich kann es einmal jährlich Unterstützung bei der Zuzahlung zu Miete, Strom, Heizung, Überbrückungshilfen, usw. geben. (Beachten Sie: Unterstützungen sind ausnahmslos nur für Menschen möglich, die in der jeweiligen Pfarre ansässig sind!)
Sie müssen folgende Unterlagen vorlegen (bei Vorsprachen vierteljährlich, bei Caritas-Anträgen jedes Mal). Ohne Vorlage der entsprechenden Unterlagen kann keine Unterstützung gewährt werden:
- Meldezettel aller Personen, die im Haushalt leben
- Einkommensbescheide alle Gelder, welche die Personen erhalten, die im Haushalt leben (Arbeitseinkommen, Arbeitslosengeld, Kinderbetreuungsgeld, Pension, Pensionsvorschuss, Krankengeld, Sozialhilfe, Notstandshilfe, Mindestsicherung, Unterhalt/Alimente, Lehrlingsentschädigung, Familienbeihilfe, Wohnbeihilfe, Mietzuschuss, Pflegegeld, usw.)
- Wichtig: Wenn kein Einkommen: Bestätigung von AMS, Sozialamt, usw.
- Ausgaben: alle Ausgaben betreffend Miete, Betriebskosten, Strom, Heizung, Telefon, ORF, Schule, Kindergarten, Tagesmutter, Unterhalt/Alimente, Versicherungen, sonstige Ausgaben
- Schulden: alle Schulden bei Banken, Versandhäusern, Firmen, Anwaltskosten, Privaten, usw.
- Zahlscheine: Strom, Miete, usw. (wichtig für Kontonummer, Anlagenummer und Kundennummer)
- Sonstiges: Kaufvertrag, Mietvertrag, Kaution, usw.
- EU-Bürger: Anmeldebescheinigung (ausgestellt von der Landesregierung, Abteilung 7c)
- Drittstaatsangehörige: Aufenthaltsnachweise (Konventionspass, Aufenthaltsgenehmigungen, Reisepass)