Wirkbereich Verkündigung
Verkündigung - Glaubensweitergabe
Laut PGR-Statut 2011 steht unter § 1,3 a folgende Definition:
Glaubensverkündigung: Er (der PGR) bemüht sich um die Weitergabe des Glaubens, seine Vertiefung und ein glaubwürdiges Zeugnis in Wort und Tat. Er fördert den ökumenischen und interreligiösen Dialog und ermutigt zu gesellschaftspolitischem Handeln aus dem christlichen Glauben heraus.
Mögliche Aufgaben für diesen Bereich könnten daher sein:
- Förderung und Entwicklung von altersgerechten spirituellen und biblischen Angeboten (Einkehrtage, Bibelrunden, Vorträge, Glaubenskurse, …)
- Mitarbeit in der Vorbereitung auf die Sakramente (Erstkommunion, Firmung, Ehe, …)
- Zusammenarbeit mit dem Bereich Diakonie in der Organisation der Sternsingeraktion
- Organisation und Durchführung der Nikolausaktion
- Mitarbeit in der Pfarrblattredaktion und in der Organisation für die Verteilung
- Zusammenarbeit mit den Verantwortlichen für Glaubensverkündigung auf Seelsorgeraums- und Stadtebene
- Förderung des ökumenischen Gedankens in Zusammenarbeit mit der evangelischen Gemeinde der Erlöserkirche
- Förderung des interreligiösen Dialogs (konkret z.B. durch Engagement im BeGS)
- Entwicklung und Förderung von Krabbeltreffs in den Pfarren
- Engagement in der Kinder- und Jugendarbeit
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